Mangelhaftes Compliance-System: Persönliche Haftung des Vorstandes
Bereits am 10.12.2013 hat das entschieden, dass "im Rahmen seiner Legalitätspflicht ein Vorstandsmitglied dafür Sorge zu tragen hat, dass Unternehmen so organisiert und beaufsichtigt wird, dass keine Gesetzesverstöße (...) erfolgen. Seiner Organisationspflicht genügt ein Vorstandsmitglied bei entspr