Bayern ändert Zuständigkeit bei Strafverfolgung
Mit Schreiben vom 19. September 2014 weist das Bayerische Staatsministerium der Justiz darauf hin, dass beabsichtigt sei, künftig die Zuständigkeit bei der Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsmeldungen nach § 11 GwG zu ändern. Bislang waren hierfür die jeweils örtlich zuständige Generalstaatsanwalt