Auslegungs- und Anwendungshinweise für Versicherungsunternehmen: BaFin lädt zu Konsultationen ein
Die Bundesanstalt für Finanzaufsicht (BaFin) hat ihren Entwurf zu den Auslegungs- und Anwendungshinweise zum Geldwäschegesetz – Besonderer Teil für Versicherungsunternehmen i.S.d. § 2 Absatz 1 Nr. 7 GwG gemäß § 51 Absatz 8 GwG zur Konsultation veröffentlicht. Die unter der Geldwäscheaufsicht der...