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Kategorie: Aufsichtsbehörden

Zuständige Aufsichtsbehörden nach dem Geldwäschegesetz

Geldwäschebeauftragter - Blick auf eine Banknote

Rheinland-Pfalz erhöht Druck auf Güterhändler

Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion in Trier (ADD Trier) hat ihre Interseiten zum Thema "Geldwäsche" aktualisiert und überarbeitete Informationsbroschüren und Handlungsempfehlungen für Güterhänder nach § 2 Abs. 1 Nr. 13 GwG zum Download zur Verfügung gestellt. Güterhändlern ist zu empfehlen,
Geldwäschebeauftragter hat sein Mobiltelefon an der Lehne des Sessels abgelegt

Erklärung und Informationsbericht der FATF vom 23.10.2015 veröffentlicht

Die FATF (Financial Action Task Force) hat am 23.10.2015 eine Erklärung zu Ländern veröffentlicht, bei denen erhebliche Defizite bei der Umsetzung von Maßnahmen zur Verhinderung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung festgestellt worden sind. Weiter hat die FATF einen Informationsbericht zu einz
Geldwäschebeauftragter Besprechungsunterlagen liegen auf dem Tisch

FIU veröffentlicht 12. Newsletter

Die beim Bundeskriminalamt angesiedelte FIU (Financial Intelligence Unit) - Zentralstelle für Verdachtsmeldungen - hat ihren 12. Newsletter (Stand September 2015)  veröffentlicht. Inhalt des Newsletters sind besondere "Anhaltspunkte für handelsbasierte Geldwäsche" und ist damit insbesondere an Güter
Geldwäschebeauftragter Arbeitsplatz mit MAC

BaFin veröffentlicht Auslegungshinweise für Bausparkassen

Am 01.04.2015 hat die BaFin Auslegungs- und Anwendungshinweise der Bausparkassen zur Verhinderung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und sonstigen strafbaren Handlungen veröffentlicht. Die Auslegungs- und Anwendungshinweise betreffen insbesondere folgende Punkte: Einen Link zu den Auslegungs- u
Geldwäschebeauftragter Arbeitsplatz mit MAC

Praxisleitfaden "Geldwäscheprävention" für Anwälte

Unter dem Titel "A Lawyer`s Guide to Detecting and Preventing Money Laundering" hat eine internationale Arbeitsgruppe, bestehend aus der International Bar Association (IBA), der American Bar Association (ABA) sowie des Council of Bars and Law Societies of Europe (CCBE),  einen Leitfaden für Rechtsan
Geldwäschebeauftragter schaut auf einen Münzhaufen auf seinem Büroschreibtisch

Bayern ändert Zuständigkeit bei Strafverfolgung

Mit Schreiben vom 19. September 2014 weist das Bayerische Staatsministerium der Justiz darauf hin, dass beabsichtigt sei, künftig die Zuständigkeit bei der Entgegennahme von Geldwäscheverdachtsmeldungen nach § 11 GwG zu ändern. Bislang waren hierfür die jeweils örtlich zuständige Generalstaatsanwalt

Den Überblick behalten:

Synopse Geldwäschegesetz
2017 – 2020
Synopse Geldwäschegesetz
2020 – 2021
Abkürzungsverzeichnis
04/2022